Blaulichtfahrt
- was Sie hier wissen sollten.
Mit
den ersten Fahrzeugen bei der Feuerwehr, ganz gleich ob Handkarren
oder Pferdefuhrwerke, kamen auch die ersten "Sondersignale".
Laute Rufe, Glöckchen oder Mundtröten machten jedem
klar: "Platz machen, die Feuerwehr kommt!" An diesem
Prinzip hat sich nur die Technik geändert. Ansonsten gilt
auch heute: Fahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinhorn unterwegs
sind, ist freie Bahn zu schaffen und Vorrang zu gewähren.
(Übrigens rührt das Wort "Martinhorn" von
der Herstellerfirma Martin in Berlin her, nicht wie vielleicht
manche glauben vom hl. Sankt Martin.) Doch jeder Bürger
und Verkehrsteilnehmer sollte noch mehr über die Sondersignale
wissen.
Viele
Verkehrsteilnehmer verhalten sich falsch, wenn im Rückspiegel
plötzlich Blaulichter auftauchen und das Martinhorn tröhnt.
Die häufigste Fehlerreaktion: das unvermittelte Abbremsen
mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen
Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen auch
das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich
in einer Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug
nicht genau hier abbiegen muss?
Besser
folgen Sie folgenden Grundsätzen:
Was
tun bei Blaulicht und Horn?
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt
...(Blinker...)
- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und ..signalisieren
Sie das mit gesetztem Blinker
- Überlegen Sie dabei, ob ein "schwereres" Feuerwehrfahrzeug
die ...Straße noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Auf
zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr
Fahrspuren zwischen dem Überholstreifen (ganz links) und
der daneben liegenden Fahrbahn. Nebenbei: Wer sich nicht daran
hält, riskiert eine Strafe von 20 Euro.
Warum
auch in der Nacht mit Sondersignal?
"Nachts will ich meine Ruhe - da können die ihr Martinhorn
doch ruhig abstellen!" Fühlen Sie sich auch gestört,
wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können
dies zwar verstehen. Doch leider dürfen die Fahrer (sog.
Maschinisten) darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum
geht, schnell Menschen, Tiere oder hohe Sachwerte zu schützen
und zu retten.
Blaulicht
und Horn sind keine freiwillige Sache:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben ( §35 StvO), dass Sonder-
bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen
Blaulichter und Tonsignal vom Anfang bis zum Fahrtende eingeschaltet
sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung
und erlaubt im eingeschalteten Zustand nur die Übertretung
der StVO, von der wir während der Einsatzfahrt so ganz
"befreit" sind, sofern keine Personen gefährdet
werden.
Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem
die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren - und so
gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden.
Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar
keiner unterwegs ist.
Denn rechnen Sie in solchen Augenblicken mit einem tonnenschweren
Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem
Unfall oder Brand unterwegs ist?
Und:
Vielleicht haben Sie auch etwas Verständnis, wenn Sie darüber
nachdenken:
Sie können sich bequem im Bett wieder umdrehen und weiterschlafen.
Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in
den Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten
Stunden keine Gelegenheit mehr und müssen am nächsten
Morgen genauso wieder zur Arbeit wie Sie. Und: Wenn Sie einmal
unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für
einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre es Ihnen
auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende
Feuerwehr geweckt wird...
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