Um
die Bevölkerung vor plötzlich auftretenden Katastrophen
oder drohenden Gefahren für Gesundheit und Leben umgehend
warnen zu können, gibt es landesweite einheitliche Sirenensignale.
Folgende Sirenensignale dienen der Warnung und Alarmierung der
Bevölkerung und der Einsatzkräfte, hier grafisch dargestellt
und erläutert:
Signalprobe:
1 Ton von 12 Sekunden Dauer

Das
Signal dient zur Überprüfung der Alarmierungseinrichtung
sowie der Auslöse- und Übertragungseinrichtung. Der
Probealarm wird jeden ersten Samstag im Monat, 12:00 Uhr ausgelöst.
Feueralarm:
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause

Das
Signal Feueralarm dient neben der Warnung der Bevölkerung
insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.
Warnung vor einer Gefahr
Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten:
einminütiger Heulton (6 Töne von jeweils 5 Sekunden
Dauer und 5 Sekunden Pause)

Handlungsvorgaben
für die Bevölkerung:
*
Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
* Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über
die Durchsagen!
* Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren
Sie ausländische Mitbürger!
* Befolgen Sie genau die Anweisungen der Behörden!
* Telefonieren Sie nur falls, dringend nötig! Fassen Sie
sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen
angewiesen besonders in den Mobilfunknetzen!
* Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen
bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! Schnelle
Hilfe braucht freie Wege
Ankündigung
einer Gefahr drohenden Situation
Warnung vor herannahender Gefahr (ohne vorangegangene
Signale):
3 Minuten Dauerton

Es
handelt sich hierbei um einen gleichbleibenden Dauerton von
3 Minuten und bedeutet Warnung. Dieses Signal wird
ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden
Gefahren gewarnt werden soll. Das Ereignis ist in diesem Fall
noch nicht eingetreten.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:
*
Informieren Sie sich über die Medien, schalten Sie regionale
Rundfunk- oder Fernsehsender ein und beachten Sie die dort gegebenen
Verhaltensmaßnahmen.
* Informieren Sie sich über die jeweilige Stadt- und Gemeindeverwaltung.
* Beachten Sie die Internetseite der Landkreisverwaltung (www.landratsamt-pirna.de).
* Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen durch vor Ort handelnde
Einsatzkräfte bzw. der Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen
und Anweisungen.
* Nutzen Sie die in der Landkreisverwaltung eingerichteten Bürgerbüros
zur Information.
Entwarnung:
1 Minute Dauerton

Ein
gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem
Alarmsignal) bedeutet Entwarnung, das heißt:
Ende der Gefahr.
Handlungsvorgaben für die Bevölkerung:
*
Beachten Sie weiterhin die Durchsagen der regionalen Rundfunk-
oder Fernsehsender, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen
geben kann.
* Informieren Sie sich insbesondere auf der Internetseite der
Landkreisverwaltung und nutzen Sie die im Landratsamt eingerichteten
Bürgerbüros zur Information.
* Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen durch vor Ort handelnde
Einsatzkräfte bzw. der Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen
und Anweisungen.
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