Unwetter: Umgestürzte
Bäume und vollgelaufene Keller
Wenn das
Wetter verrückt spielt können wir uns auf unruhige Stunden
gefasst machen. Denn wenn Sturm, Gewitter oder Starkregen aufkommen,
sind meist eine Vielzahl von unwetterbedingten Einsätzen
nicht weit. Durch den Klimawandel nimmt die Bedrohung von Wetterextremen
auch bei uns zu. Doch nicht nur die Feuerwehr muss mit den Einsätzen
fertig werden, auch sie, liebe Bürgerinnen und Bürger,
sollten entsprechend vernünftig bei einer extremen Wetterlage
agieren.
Wann
die Feuerwehr alarmieren?
Bei einem schweren Unwetter gegen schlagartig eine Vielzahl
an Notrufen bei der Polizei ein. Wir stellen aber sehr oft fest,
dass ein Eingreifen möglich ist, oder der Hilferuf schlicht
übertrieben war.
Das Auspumpen eines Kellers ist oft gar nicht möglich,
weil wir erst ab einen Wasserstand von ca. 10cm unsre Tauchpumpe
ansetzen können. Darunter müssen Sie leider selbst
zu Eimer und Lappen greifen.
Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor dem Wählen
des Notrufes, ob es auch ein Notfall ist. Ist ihr Haus abgedeckt
und die Schindeln fliegen auf die Straße etwa, wählen
Sie natürlich sofort die 112. Genauso wie z.b. bei drohendem
Umsturz eines Baumes, etc.
Eine
Alternative ist hier: Rufen Sie nicht bei der Polizei an, sondern
wägen Sie vorher ab: Ist es ein Notfall oder nicht? Unser
Vorschlag: Rufen Sie uns direkt an! Wir können so z.B.
einen Termin vereinbaren, oder Ihnen am Telefon weiterhelfen.
Einige
Tipps bei Unwetter:
Bei Eindringen von erheblichen Wassermengen stellen Sie bitte
den Strom ab!
Im
Fall von abgerissenen Ästen gilt: Können Sie den Ast
vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Der
Einsatz der Feuerwehr ist nur dann erforderlich, wenn erheblicher
Kraft- oder Maschinenaufwand zur Beseitigung des Hindernisses
notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind
nicht unsere Aufgabe. Bitte sichern Sie eventuelle Gefahrenstellen
bis zum Eintreffen der Feuerwehr ab, (Warnblinker, Warndreieck)
wenn Sie uns zu einem Baum o.ä. auf der Straße gerufen
haben.
Umgestürzte
Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn
eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte
oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf
Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen
drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf
Privatgrundstücken umgestürzt sind - es sei denn,
es liegt dadurch eine Gefährdungslage vor. Ansonsten ist
das ein Fall für den Gärtner - und hat sicherlich
auch etwas Zeit. Bedenken Sie: auch Einsätze zur Beseitigung
von Sturmschäden, die keine Gefährdung darstellen,
sind u.U. gebührenpflichtig.
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